Wann brauche ich eine Verfahrensdokumentation?

Belege archivieren

Jedes Unternehmen, das steuerrelevante Informationen erfasst, bearbeitet und/oder archiviert, benötigt laut GoBD eine Verfahrensdokumentation plus IKS (Internes Kontrollsystem).
Diese Verfahrensdokumentation beschreibt den technisch organisatorischen Prozess, den die Belege durchlaufen. Von der Ankunft eines Papierbeleges mit der Post bis zum Vernichten der Belege.
Dokumente mit steuerrelevanten Informationen sind z.B. Rechnungen (Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen), Lieferscheine, Bestellungen, Handles- und Geschäftsbriefe bzw. Emails mit solchem Inhalt.

Hier ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums verlinkt: https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html