Gemäß den GoBD-Anforderungen ist es erforderlich, eine Verfahrensdokumentation und
ein Internes Kontrollsystem (IKS) für Betriebsprüfungen durch das Finanzamt bereitzuhalten.

Seit Inkrafttreten der GoBD in 2015 ist jedes
Unternehmen verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation für die Erfassung und Verarbeitung von
Dokumentenprozessen mit steuerrelevanten
Informationen zu erstellen und zu hinterlegen.
Diese wird vom Finanzamt angefordert, um die
Betriebsprüfung durchzuführen.

Mit Inkrafttreten der GoBD zum 01.01.2015 hat eine Informationen durch Ihren Steuerberater im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht stattfinden sollen.

Es reicht also nicht „nur“ eine Dokumentation zu erstellen. Sie müssen diese auf Aktualität überprüfen und ggf. anpassen.

Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie uns oder Ihren Steuerberater,

 

*Dies ist keine steuerrechtliche Beratung.